Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis
4. Aufl. 2020
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S. 1Teil A: Allgemeiner Teil
S. 61. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis
1.1. Schnelle Entscheidungen
Jeder Geschäftsfall im Unternehmen kann umsatzsteuerliche Folgen haben. Daher erfordert zB jede Ausgangs- und Eingangsrechnung eine umsatzsteuerliche Beurteilung, da ansonsten die Gefahr (kostspieliger) Fehleinschätzungen besteht.
In der Regel hat diese Beurteilung sehr kurzfristig zu erfolgen. Dies unterscheidet die Umsatzsteuer auch deutlich von den meisten anderen Abgaben.
1.2. Viele Entscheidungen
In den meisten Unternehmen wird täglich bei einer Vielzahl von Geschäftsfällen eine Vielzahl umsatzsteuerlicher Entscheidungen getroffen:
So ist zB die Ausführung jeder Ausgangsleistung mit umsatzsteuerlichen Beurteilungen verbunden. Dazu gehört zB die Klärung der Fragen: Wo ist die Leistung steuerbar? Ist eine Steuerbefreiung darauf anwendbar? Welcher Steuersatz ist anzuwenden?
Auf der Eingangsseite stellen sich zB Fragen wie: Hat der Lieferant zu Recht Umsatzsteuer verrechnet? Ist die erhaltene Rechnung formgerecht? Ist die Eingangssteuer direkt an den Fiskus abzuführen?
1.3. Risiko
Eine umsatzsteuerliche Fehlbeurteilung kann unangenehme Folgen haben.
Mögliche Folgen sind unter anderem:
erheblicher M...