Schwarzinger/Wiesner
Umgründungssteuer-Leitfaden
3. Aufl. 2013
ISBN: 978-3-7073-1956-9
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Umgründungssteuer-Leitfaden (3. Auflage)
S. 1269 Artikel III – Einbringungen
A. Struktur der Einbringungen
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Rechtsgrundlagen | – Gesellschaftsrecht: § 202 UGB, §§ 6, 6a Abs 1, 2 und 4, § 52 GmbHG, §§ 20ff, 45, 150, 224 AktG, § 92 BWG, § 61a VAG |
Gesellschaftsrechtlicher Akt | Vermögensübertragung (s unter Vermögen) auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (s unter Einbringungsvertrag) auf eine neugegründete oder bestehende Körperschaft (s unter übernehmende Körperschaft) mit oder ohne Gewährung von Anteilen der übernehmenden Körperschaft (siehe unter Gegenleistung) an den oder die Einbringenden (s unter Einbringender). |
Einbringender | Jeder (im In- und Ausland ansässige natürliche Person, Personengesellschaft des Zivil- und Unternehmensrechts und juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts), der Vermögen im Sinne des § 12 UmgrStG besitzt. Bei Einbringung durch Treuhänder Zurechnung zum Treugeber (§ 24 BAO). |
Übernehmende Körperschaft | Im Inland ansässige Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, EU-Gesellschaften gemäß Anlage zum UmgrStG sowie im Ausland ansässige, den inländischen vergleichbare Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, wenn mit dem Sitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (§ 12 Abs 3 Z 2 UmgrStG). Beachte: 1. Ein... |