Schwarzinger/Wiesner
Umgründungssteuer-Leitfaden
3. Aufl. 2013
Print-ISBN: 978-3-7073-1956-9
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Umgründungssteuer-Leitfaden (3. Auflage)
S. 1 Artikel I – Verschmelzungen
A. Struktur der Verschmelzungen
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Rechtsgrundlagen | – Gesellschaftsrecht:§§ 219 – 234b und 236 AktG, §§ 96 – 101 GmbHG, §§ 1ff GenVG, §§ 25, 27c bzw 17 SpG, §§ 59, 60, 61g, 72 und 73 VAG, EU-Verschmelzungsrichtlinie, §§ 17 ff SEG, § 1 ff EU-VerschG, – Abgabenrecht:§§ 1 – 7 UmgrStG, Fusionsbesteuerungsrichtlinien, Rz 1 – 405 UmgrStR 2002 | |
Gesellschaftsrechtlicher Akt | Verschmelzung (Fusion, merger) ist die Beendigung einer Körperschaft ohne Liquidation iVm der Vermögensübertragung auf eine bestehende (Verschmelzung zur Aufnahme) oder neue übernehmende Körperschaft (Verschmelzung zur Neugründung) – entweder gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen an die Anteilsinhaber der übertragenden Körperschaft auf Grund einer verschmelzungsbedingten Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Körperschaft – oder ohne Anteilsgewährung wegen des Verbotes in § 224 Abs 1 AktG, soweit die übernehmende Körperschaft an der übertragenden beteiligt ist oder die übertragende Aktiengesellschaft eigene Aktien besitzt, – oder ohne Gewährung von neuen Anteilen, soweit die übertragende Körperschaft Anteile an der übernehmenden Körperschaft besitzt, die nach § 224 Abs 3 AktG (primär) zur Abfindung der Ge... |