Steuerrecht für die Praxis
6. Aufl. 2023
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S. 165 Kapitel 5
Einkommensteuer – Betriebliche Einkünfteermittlung
1. Betriebseröffnung und Einlagen
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Entgeltlicher Erwerb eines Betriebs
Bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs (Betriebsgründung) oder einzelner Wirtschaftsgüter sind die Wirtschaftsgüter mit den zu aktivierenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen (§ 6 Z 1, Z 2 und Z 8, → 210).
Bei Erwerb eines Betriebs setzen sich die Anschaffungskosten aus dem Anschaffungspreis plus übernommener Verbindlichkeiten zusammen. Die Anschaffungskosten für den Betrieb sind auf die einzelnen Wirtschaftsgüter zu verteilen. Entgeltlich erworbene unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind, anders als selbst hergestellte unkörperliche Wirtschaftsgüter, ebenso im Wege eines Aktivpostens anzusetzen.
Bei entgeltlichem...