Steuerrecht für die Praxis
6. Aufl. 2023
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S. 595 Kapitel 16
Abgaben auf Löhne, Erwerbstätigkeit, Vermögen, Rechtsverkehr und Verbrauch
1. Lohnabgaben, Lohnnebenkosten
906
Überblick: Lohnabgaben
Abbildung 49: Lohnabgaben
1.1. Kommunalsteuer
907
Unternehmer unterliegen der Kommunalsteuer für in einer inländischen unternehmerischen Betriebsstätte tätige Dienstnehmer in Höhe von 3 % der Summe der Arbeitslöhne (vgl § 1 KommStG).
908
Steuersubjekt (§ 3 KommStG)
Der Kommunalsteuer unterliegt der umsatzsteuerliche Unternehmer (§§ 3, 2 UStG → 666). Abweichend vom Umsatzsteuerrecht gelten als Unternehmer stets und in vollem Umfang rechnungslegungspflichtige Körperschaften (§ 7 Abs 3 KStG → 466), Stif S. 596 tungen sowie ertragsteuerliche Mitunternehmerschaften und sonstige Personengesellschaft...