Steuerrecht für die Praxis
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 543 Kapitel 14
Grunderwerbsteuer
1. Überblick
814
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer auf den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von Grundstücken. Sie knüpft grundsätzlich an zivilrechtliche Vorgänge an. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise tritt in den Hintergrund.
815
Steuersubjekt
Steuersubjekte sind aufgrund der zivilrechtlichen Anknüpfung rechtsfähige Personen.
816
Steuerobjekt
Steuerobjekte sind Rechtsvorgänge über inländische Grundstücke, wenn diese entgeltlich oder unentgeltlich übertragen oder wenn sonstige vergleichbare Rechtsvorgänge verwirklicht werden.
Darüber hinaus sollen Ersatztatbestände die Umgehung der GrESt verhindern, wie insbesondere die Einräumung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeit, substanzielle Gesellschafteränderungen bei grundstückshaltenden Personengesellschaften oder die substantielle Vereinigun...