Steuerrecht für die Praxis
6. Aufl. 2023
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S. 501 Kapitel 13
Umsatzsteuer – Ermittlung, Erhebung
1. Ermittlung der Umsatzsteuer
1.1. Ermittlung des Steuerschuldners (§ 19 UStG)
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Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der leistende Unternehmer. Dies gilt auch für alle Eigenverbrauchstatbestände (§ 19 Abs 1).
Ausnahmen davon bestehen wie folgt:
In gesetzlich aufgezählten Fällen geht die Steuerschuld auf den Empfänger über („Reverse-Charge“, § 19 Abs 1 bis 1e).
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben ist Steuerschuldner der Erwerber (Art 19 Abs 1).
Bei der Einfuhrumsatzsteuer ist Schuldner der Importeur (§ 26).
Zum unberechtigten oder unrichtigen Steuerau...