Steuerrecht für die Praxis
6. Aufl. 2023
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S. 369 Kapitel 10
Körperschaftsteuer – Einkommensermittlung, Erhebung
1. Einkommensermittlung – Überblick (§ 7 Abs 2 KStG)
556
Das Einkommen ist Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und ermittelt sich nach dem Einkommensteuergesetz und den Sonderbestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes.
Das Einkommen ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs 3 EStG) nach Ausgleich mit Verlusten (interner, horizontaler und vertikaler Ausgleich), die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 8 Abs 4) und des Freibetrages für begünstigte Zwecke (§ 23).
2. Einkommensermittlung – Sonderausgaben (§ 8 Abs 4 KStG)
2.1. Überblick über die Sonderausgaben bei Körperschaften
557
Sonderausgaben sind Ausgaben, die nicht den Einkünften zuzurechnen sind, daher weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen (§ 8 Abs ...