Steuerrecht für die Praxis
6. Aufl. 2023
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S. 323 Kapitel 9
Körperschaftsteuer – Besteuerung, Einkünfteermittlung
1. Besteuerung, Einkünfteermittlung bei Körperschaften
1.1. Besteuerung von Körperschaften – Steuersatz (§ 22)
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Die Körperschaftsteuer vom Einkommen beträgt 24 % (in 2023, ab 2024: 23 %) (§ 22).
Bei Privatstiftungen ist anstelle der Körperschaftsteuer eine Zwischensteuer von 24 % (in 2023, ab 2024: 23 %) auf:
außerbetriebliche Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Wertsteigerungen, Derivaten und Kryptowährungen, die bei natürlichen Personen den besonderen Steuersätzen unterliegen, und
außerbetriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen
anzuwenden (§§ 13, 22).
Die Zwischensteuer unterbleibt insoweit, als im selben Kalenderjahr steuerpflichtige Zuwen...