Steuerrecht für die Praxis
6. Aufl. 2023
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S. 303 Kapitel 8
Körperschaftsteuer – Überblick, Subjekt, Objekt
1. Überblick
452
Die Körperschaftsteuer ist wie die Einkommensteuer ebenso eine Ertragsteuer (→ 8 ff). Auch die Körperschaftsteuer knüpft an das Prinzip der Leistungsfähigkeit an (dazu → 51). Die Körperschaftsteuer ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Dieses verweist aber auf eine Vielzahl von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG). Allgemeine Grundsätze der Einkommensteuer werden daher auch über diese Verweise für die Körperschaftsteuer übernommen.
453
Steuersubjekt
Der Körperschaftsteuer unterliegen nur Körperschaften als Steuersubjekte. Dazu zählen juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Ausnahmefällen auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, St...