TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Perl

Steuerrecht für die Praxis

4. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4368-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuerrecht für die Praxis (4. Auflage)

S. 545Kapitel 15

Rechtsgeschäftsgebühren

1. Überblick

857

Rechtsgeschäftsgebühren entstehen durch Abschluss von gebührenpflichtigen Rechtsgeschäften. Grundsätzlich können Rechtsgeschäftsgebühren durch Gestaltungsformen auf legalem Wege vermieden werden. Die Ermittlung und Erhebung erfolgt in der Regel durch Mitwirkung des Gebührenpflichtigen. Davon unterscheiden sich die Verwaltungsgebühren und Gerichtsgebühren, weil diese nur im Fall der Inanspruchnahme der Behörden oder Gerichte anfallen und nur schwer vermeidbar sind. Die Ermittlung und Erhebung der Gebühr erfolgt zumeist durch die Behörden selbst.

858

Gebührensubjekt

Der Rechtsgeschäftsgebühr unterliegen zivilrechtsfähige Personen, somit natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften.

859

Gebührenobjekt

Der Rechtsgeschäftsgebühr unterliegen nur bestimmte zivilrechtlich zustande gekommene und durchsetzbare Rechtsgeschäfte, wenn über sie eine Urkunde errichtet wurde, die als Beweis über das abgeschlossene Rechtsgeschäft dienen kann. Darüber hinaus muss ein Inlandsbezug vorliegen. Voraussetzung sind daher drei Punkte:

  • Gebührenpflichtiges, zivilrechtlich gültiges Rechtsgeschäft,

  • Urkundenprinzip: Beweiskräftige Urkunde über ...

Steuerrecht für die Praxis

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.