Anträge, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nach der BAO
1. Aufl. 2023
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S. 292I. Anbringen außerhalb der Bundesabgabenordnung
71. Fristsetzungsantrag gem Art 133 Abs 1 Z 2 B-VG
Rechtsgrundlage
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Art 133. (1) Der Verwaltungsgerichtshof erkennt über
Revisionen gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit;
Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht;
Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten oder zwischen einem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof.
[…]
(7) Wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann einen Antrag auf Fristsetzung stellen, wer im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt zu sein behauptet.
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG)
§ 38. (1) Ein Fristsetzungsantrag kann erst gestellt werden, wenn das Verwaltungsgericht die Rechtssache nicht binnen sechs Monaten, wenn aber durch Bundes- oder Landesgesetz eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, nicht binnen dieser entschieden hat.
(2) In die Frist werden nicht eingerechnet:
die Zeit, während deren das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung einer Vorfrage ausgesetzt ist;
die Zeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof, vor de...