Anträge, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nach der BAO
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 5C. Musteranträge – Allgemein
1. Anzeige zur Vermeidung von Haftungen (§ 15 BAO)
Rechtsgrundlage
§ 15. (1) Personen, die als Erben, Kuratoren, Liquidatoren oder sonst bei Wegfall eines Abgabepflichtigen zur Verwaltung seines Vermögens berufen sind und erkennen, daß Erklärungen, die der Abgabepflichtige zur Festsetzung von Abgaben abzugeben hatte, unrichtig oder unvollständig sind oder daß es der Abgabepflichtige pflichtwidrig unterlassen hat, solche Erklärungen abzugeben, haften für die vorenthaltenen Abgabenbeträge wenn sie den erkannten Verstoß nicht binnen drei Monaten, vom Zeitpunkt der Kenntnis an gerechnet, der Abgabenbehörde anzeigen.
(2) Abs. 1 gilt sinngemäß für die Erwerber von Unternehmen, auf deren Betrieb sich eine Abgabepflicht gründet, sowie bei einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters.
[…]
Voraussetzungen
Personen, die zur Verwaltung eines Vermögens berufen sind (zB als Erben oder Liquidatoren) und erkennen, dass unrichtige oder unvollständige Abgabenerklärungen abgegeben wurden, haften für die vorenthaltenen Abgaben, wenn sie den Verstoß nicht anzeigen.
Frist zur Antragstellung
Die Anzeige ist binnen drei Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Kenntnis des Verstoßes, zu...