Personalverrechnung in der Insolvenz
3. Aufl. 2019
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S. 1718. Betriebspensionen und Insolvenz
Vor allem in größeren Unternehmen ist es üblich, dass ergänzend zur gesetzlichen Pensionsleistung eine Betriebspension gewährt wird. Es gibt verschiedene Formen von Betriebspensionen.
Aber nur bei der direkten Leistungszusage hat die Insolvenz der Arbeitgeberin unmittelbare Auswirkungen auf den Leistungsanspruch. Bei Pensionskassenmodellen und Lebensversicherungen, die zugunsten der Arbeitnehmerin abgeschlossen werden, richtet sich der Leistungsanspruch nicht direkt gegen die Arbeitgeberin. Allenfalls vor Insolvenzeröffnung rückständige Beitragszahlungen können als Insolvenzforderung angemeldet werden.
8.1. Pensionskassenmodell
Bei Pensionskassenzusagen richtet sich der Leistungsanspruch gegen die Pensionskasse und nicht gegen die insolvente Arbeitgeberin. Daher ist der Anspruch gegen die Pensionskasse durch die Insolvenz nicht direkt berührt. Allfällige von der Arbeitgeberin nicht mehr bezahlte Beiträge können durch die Arbeitnehmerin im Insolvenzverfahren angemeldet werden, doch ist die dafür zustehende Quote an die Pensionskasse auszuschütten. Dies ist auch in der Forderungsanmeldung anzugeben.
Stellt die Arbeitgeberin in der Insolvenz die Beitragsz...