Personalverrechnung in der Insolvenz
2. Aufl. 2014
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S. 22818 Arbeitnehmerinnen mit Bestandsschutz
Gerade in der Insolvenz stellt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Väter, Präsenz- und Zivildiener), die Lohnverrechnung und auch für die Insolvenzverwalterin häufig die Frage, inwieweit die Kündigungs- und Entlassungsschutzbestimmungen einzuhalten sind.
Aus diesem Grund wird auf die Personengruppen näher eingegangen, die einem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz unterliegen.
Bestandsschutznormen finden sich im Mutterschutzgesetz (MSchG), Väter-Karenzgesetz (VKG), Arbeitsplatzsicherungsgesetz (APSG), Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), Berufsausbildungsgesetz (BAG) und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG).
Arbeitnehmerinnen mit Bestandsschutz können nur unter Einhaltung bestimmter Verfahrensvorschriften wirksam gekündigt oder entlassen werden. Nur das BEinstG sieht keinen besonderen Entlassungsschutz vor.
Auch Arbeitnehmerinnen mit Bestandsschutz wählen im Falle einer Insolvenz fast ausschließlich als Beendigungsgrund den berechtigten Austritt gem § 25 IO. Durch diesen Austritt gebühren der Arbeitnehmerin die vertragsgemäßen Ansprüche auf das Entgelt für jenen Zeitraum, der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordnungsgemäße Kündigung durch die Arbeitgeberin hätte verstreichen müssen. Die Beurteilung der Ansprüche erfolgt zum Austrittszeitpunk...