Personalverrechnung in der Insolvenz
2. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 209
17.1 Grundlagen des österreichischen Arbeitszeitrechts
17.1.1 Zweck des Arbeitszeitrechtes
Schutz der Gesundheit der einzelnen Arbeitnehmerin
Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (gesicherte Freizeit, Wochenende ...)
Verhinderung volkswirtschaftlichen Schadens (Ausfallzeiten, krankheitsbedingte Pensionierungen ...)
Schutz Dritter vor Schäden (Unfälle, Qualitätsminderung durch Überlastung)
Wettbewerbsgleichheit für Arbeitgeberin
Arbeitsmarktplanung und Beschäftigungssicherung
Lohnpolitik (Zuschläge für Überstunden und Mehrarbeit)
Der sozialpolitische Zweck wird dadurch untermauert, dass die überwiegend beidseitig zwingenden Bestimmungen durch verwaltungsrechtliche Sanktionen begleitet werden. Die Überwachung der Bestimmungen obliegt den Arbeitsinspektoraten. Da die Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberin ausübt (§ 25 Abs 1 IO), hat sie die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen bei sonstigem Sanktionsrisiko zu gewährleisten.
17.1.2 Arbeitszeitrecht und Lohnverrechnung
Die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitrechtes regeln Normalarbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden und Durchrechnungszeiträume in ihrem Ausmaß und begründen Mindestn...