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Herbert Schnetzinger/Andrea Hilber

Personalverrechnung in der Insolvenz

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2448-8

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Insolvenz (2. Auflage)

S. 209

17.1 Grundlagen des österreichischen Arbeitszeitrechts

17.1.1 Zweck des Arbeitszeitrechtes

  • Schutz der Gesundheit der einzelnen Arbeitnehmerin

  • Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (gesicherte Freizeit, Wochenende ...)

  • Verhinderung volkswirtschaftlichen Schadens (Ausfallzeiten, krankheitsbedingte Pensionierungen ...)

  • Schutz Dritter vor Schäden (Unfälle, Qualitätsminderung durch Überlastung)

  • Wettbewerbsgleichheit für Arbeitgeberin

  • Arbeitsmarktplanung und Beschäftigungssicherung

  • Lohnpolitik (Zuschläge für Überstunden und Mehrarbeit)

Der sozialpolitische Zweck wird dadurch untermauert, dass die überwiegend beidseitig zwingenden Bestimmungen durch verwaltungsrechtliche Sanktionen begleitet werden. Die Überwachung der Bestimmungen obliegt den Arbeitsinspektoraten. Da die Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberin ausübt (§ 25 Abs 1 IO), hat sie die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen bei sonstigem Sanktionsrisiko zu gewährleisten.

17.1.2 Arbeitszeitrecht und Lohnverrechnung

Die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitrechtes regeln Normalarbeitszeit, Mehrarbeit, Überstunden und Durchrechnungszeiträume in ihrem Ausmaß und begründen Mindestn...

Personalverrechnung in der Insolvenz

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