Personalverrechnung in der Insolvenz
2. Aufl. 2014
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S. 153
Die wesentlichsten Ansprüche aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind die Abfertigung alt, die Urlaubsersatzleistung und die Kündigungsentschädigung, die aufgrund der frist- oder terminwidrigen Arbeitgeberkündigung, der unberechtigten Entlassung, des berechtigten Austritts oder der im Insolvenzverfahren überwiegend gewählten Beendigung durch berechtigten vorzeitigen Austritt bzw Kündigung durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 25 IO anfällt.
Durch die Beendigung werden aber auch bisher mitlaufende Ansprüche fällig: Zum Beispiel das Entgelt für Zeitausgleichsguthaben (siehe Kapitel 17.2.3), das nun nicht mehr verbraucht werden kann. Provisionen und Prämien (siehe Kapitel 10.5) müssen ausgehend vom Beendigungsdatum abgerechnet werden.
Schwerpunkt dieses Abschnittes sind die klassischen Beendigungsansprüche Abfertigung alt, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung, deren insolvenzrechtliche Klassifikation, Besonderheiten der Abrechnung im Insolvenzverfahren und das Ausmaß der Sicherung nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG).
Alle Ansprüche müssen im Insolvenzfall sowohl bei Gericht angemeldet als auch bei der IEF-Service GmbH beantragt werden. Zu beachten ist, dass arb...