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Herbert Schnetzinger/Andrea Hilber

Personalverrechnung in der Insolvenz

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2448-8

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Personalverrechnung in der Insolvenz (2. Auflage)

S. 134

Mit dem Begriff Sonderzahlungen werden regelmäßig wiederkehrende Zahlungen der Arbeitgeberin für längere Zeiträume bezeichnet. Üblicherweise sind dies der Urlaubszuschuss und das Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration), die jeweils getrennt voneinander abzurechnen sind. Die Sonderzahlungen werden nur für das jeweilige Jahr berechnet. Ein Jahressprung ist nicht möglich. Meistens erfolgt die Berechnung nach dem Kalenderjahr. Es gibt allerdings Kollektivverträge, die nicht auf das Kalenderjahr abstellen, sondern ein davon abweichendes Sonderzahlungsjahr bestimmen, wie der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe („der Urlaubszuschuss gebührt abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag bis zum 1. Juni“).

Die Sonderzahlungen bis einschließlich dem Tag der Insolvenzeröffnung sind gem § 51 IO Insolvenzforderungen und gelten mit Insolvenzeröffnung anteilig als fällig (Anwartschaftsprinzip). Die Sonderzahlungen ab dem Tag nach der Insolvenzeröffnung sind Masseforderungen gem § 46 IO. Der für die Aufteilung anzuwendende Teiler beträgt 360. Der Vervielfacher entspricht den SV-Tagen des Zeitraumes (30 Tage je Monat bzw 360 Tage je Jahr). Diesen Abrechnungsparamete...

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