Köck/Steinlecher

Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1346-8

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Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie (2. Auflage)

S. 36

4.1 Allgemeines

Die maßgeblichen Regelungen zur Arbeitszeit finden sich im Arbeitszeitgesetz (AZG).

Mit Fragen der Arbeitszeit befassen sich aber noch weitere arbeitsrechtliche Sondergesetze wie z. B.:

Ausgenommen vom Geltungsbereich des AZG sind daher u. a.

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen,

  • Hausgehilfen und Hausangestellte sowie zusätzlich

  • leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind.

Die Bestimmungen des AZG gelten für die Beschäftigung von Arbeitnehmern (Lehrlingen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 1 Abs. 1 AZG).

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unterliegen hinsichtlich ihrer Arbeitszeit den (strengeren) Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes (§ 1 Abs. 1 KJBG).

4.2 Begriffe

Nachstehende Begriffe sind zu unterscheiden:

  • (Geleistete) Arbeitszeit

    Das ist die Zeit vom tatsächlichen Beginn bis zum tatsächlichen Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

  • Tagesarbeitszeit

    Das ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von vierundzwanzig Stunden.

  • Wochenarbei...

Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie

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