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SWK 22, 1. August 2018, Seite 959

Nicht wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer: VwGH-Judikatur schafft weitgehende Rechtssicherheit

Ungeklärte Fragestellungen bleiben dennoch

Werner Sedlacek

Die Judikatur des VwGH zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung der Bezüge von nicht oder nicht wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern, die aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehung der Generalversammlung gegenüber weisungsgebunden sind, gewährt für diese Geschäftsführer bei Einhaltung der vom VwGH vorgegebenen Kriterien eine weit größere Rechtssicherheit als die sonst zur Abgrenzung solcher Vertragsverhältnisse vorhandene Judikatur. Noch nicht ausjudiziert ist allerdings, welche Weisungen der Generalversammlung von einer „gesellschaftlichen Sonderbestimmung“ erfasst sein müssen, um bei Geschäftsführern (lohnsteuerpflichtige) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG auslösen zu können. Die Abgabenbehörden legen diese Bestimmung in Einzelfällen sehr weit aus.

Rechtsunsicherheit resultiert aber auch aus einem kürzlich ergangenen VwGH-Erkenntnis, mit dem dieser seine bisher eher kaum beachtete Judikatur aus den Jahren 1995 und 2009 neuerlich bestätigt. Demnach ist die Personalüberlassung im Sinne von Leiharbeitsverhältnissen nicht möglich, wenn die überlassene Person bei der Beschäftigergesellschaft die Organstellung als Geschäftsführer einnimmt. Die...

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