Personalverrechnung im Baugewerbe
5. Aufl. 2022
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S. 967. Arbeitsentgelt
7.1. Begriff des Arbeitsentgelts
Entgegen anderen Rechtsbereichen (etwa dem ASVG oder dem EStG) kennt das Arbeitsrecht keine allgemein gültige Legaldefinition des Arbeitsentgelts.
Unter Arbeitsentgelt versteht man
jede Art von Gegenleistungen, die der Dienstnehmer vom Dienstgeber dafür erhält, dass er diesem seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
Diese Gegenleistungen umfassen neben dem laufenden Lohn oder Gehalt auch alle übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Geld- oder Sachzuwendungen, unter Umständen auch Leistungen Dritter (z.B. Provisionen), nicht aber Aufwandsentschädigungen. Ob eine bestimmte Leistung des Dienstgebers unter den Begriff des Arbeitsentgelts (bzw. Entgelts) fällt oder aber als Aufwandsentschädigung anzusehen ist, bestimmt sich jedenfalls nicht nach der für sie gewählten Bezeichnung, sondern allein danach, ob und wie weit sie lediglich der Abdeckung eines finanziellen Aufwands des Dienstnehmers dient oder (auch) Gegenleistung für die Bereitstellung seiner Arbeitskraft ist.
Eine Aufwandsentschädigung liegt dann vor, wenn die Leistung des Dienstgebers einen mit der Arbeitsleistung zusammenhängenden finanziellen Aufwand des Dienstnehmers abdeckt. Err...