Personalverrechnung im Baugewerbe
5. Aufl. 2022
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S. 103. Abgabenrecht
3.1. Sozialversicherung – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
3.1.1. Sparten der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung umfasst die
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1) | Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für – Sachleistungen, z.B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege, und – Geldleistungen, z.B. in Form von Krankengeld (→ 13.2.). |
2) | Die Unfallversicherung – verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und – behandelt deren Folgen; – vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfällen. |
3) | Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen aus dem Titel – des Alters, – der Arbeitsunfähigkeit und – des Todes. |
4) | Die Arbeitslosenversicherung gewährt u.a. Geldleistungen in Form von – Arbeitslosengeld, – Altersteilzeitgeld, – Bildungsteilzeitgeld und – Weiterbildungsgeld. |
3.1.2. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
S. 113.1.2.1. Pflichtversicherung
3.1.2.1.1. Geltungsbereich
Das ASVG regelt die allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen. Als im Inland beschäftigt gelten unselbstständig Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort im Inland gelegen ist. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich.
Sonderbestimmungen sichern diesen Status unter bestimmten Voraussetzungen auch für die ins Ausland entsendeten Dienstnehmer.