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SWK 27, 20. September 2019, Seite 1123

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Personalfremdleistungen in Kfz-Zulassungsstellen

Zuordnung von Vorsteuern bei wirtschaftlich nicht ausgelasteten Teilbetrieben

Thomas Hauser und Ursula Astl

Mit Entscheidung vom , RV/3100424/2013, erkannte das BFG, dass von Versicherern an Versicherungsmakler verrechnete Personalaufwendungen einem 100%igen Vorsteuerabzug zugänglich sind.

1. Sachverhalt

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (in der Folge: AS-GesbR) betreibt seit Juni 2000 ein Versicherungsbüro inklusive Maklertätigkeit in Tirol. Im Jahr 2008 eröffnete die AS-GesbR als Zusatzangebot für ihre Kunden eine Kfz-Zulassungsstelle. Mit dem Versicherer besteht ein Generalagenturvertrag, in dessen Zusatz folgende für die Entscheidung des BFG wesentlichen Regelungen enthalten sind:

  • Alle zur Errichtung der Zulassungsstelle notwendigen Vorkehrungen werden vom Versicherer übernommen.

  • Mit der Zulassungsstelle sind Innendienstkräfte zu betrauen, die beim Versicherer angestellt sind, wobei eine Mindestarbeitszeit von 20 Wochenstunden verpflichtend vorgegeben wird.

  • Die Kosten des Versicherers, insbesondere die Personalkosten, werden laufend an die AS-GesbR verrechnet.

  • Die AS-GesbR erhält im Gegenzug einen Kostenersatz je Kfz-Anmeldung.

Im Zuge der Veranlagung 2009 und 2010 nahm das Finanzamt gemäß § 12 Abs 4 und 5 UStG die Aufteilung der Vorsteuerbeträge anhand des Verhältnisses der steuerpflichtigen Umsätze aus de...

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