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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Personalfremdleistungen in Kfz-Zulassungsstellen
Zuordnung von Vorsteuern bei wirtschaftlich nicht ausgelasteten Teilbetrieben
Mit Entscheidung vom , RV/3100424/2013, erkannte das BFG, dass von Versicherern an Versicherungsmakler verrechnete Personalaufwendungen einem 100%igen Vorsteuerabzug zugänglich sind.
1. Sachverhalt
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (in der Folge: AS-GesbR) betreibt seit Juni 2000 ein Versicherungsbüro inklusive Maklertätigkeit in Tirol. Im Jahr 2008 eröffnete die AS-GesbR als Zusatzangebot für ihre Kunden eine Kfz-Zulassungsstelle. Mit dem Versicherer besteht ein Generalagenturvertrag, in dessen Zusatz folgende für die Entscheidung des BFG wesentlichen Regelungen enthalten sind:
Alle zur Errichtung der Zulassungsstelle notwendigen Vorkehrungen werden vom Versicherer übernommen.
Mit der Zulassungsstelle sind Innendienstkräfte zu betrauen, die beim Versicherer angestellt sind, wobei eine Mindestarbeitszeit von 20 Wochenstunden verpflichtend vorgegeben wird.
Die Kosten des Versicherers, insbesondere die Personalkosten, werden laufend an die AS-GesbR verrechnet.
Die AS-GesbR erhält im Gegenzug einen Kostenersatz je Kfz-Anmeldung.
Im Zuge der Veranlagung 2009 und 2010 nahm das Finanzamt gemäß § 12 Abs 4 und 5 UStG die Aufteilung der Vorsteuerbeträge anhand des Verhältnisses der steuerpflichtigen Umsätze aus de...