IFRS-Bilanzierung in Fallbeispielen
1. Aufl. 2022
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S. 26713. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)
13.1. Definition und Anwendungsbereich
Die Zielsetzung des IFRS 5 besteht darin, über geplante Stilllegungs- und Veräußerungsmaßnahmen zu berichten und deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für den Adressaten transparent zu machen. IFRS 5 regelt dabei im Wesentlichen zwei Bereiche:
Ausweis und Bewertung von langfristigen Vermögenswerten, die zum Verkauf stehen (Non-Current Assets Held for Sale) und den
Ausweis von aufgegebenen bzw zur Aufgabe stehenden Geschäftsbereichen (Discontinued Operations).
13.1.1. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte sind als zur Veräußerung gehalten einzustufen, wenn deren wirtschaftlicher Nutzen überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch die fortgesetzte Nutzung im Unternehmen realisiert werden soll. Wird nicht nur der Verkauf einzelner langfristiger Vermögenswerte geplant, sondern soll vielmehr eine Gruppe zusammengehöriger Vermögenswerte und ggf auch zugehöriger Schulden übertragen werden, spricht man von einer sog Veräußerungsgruppe. Ein Beispiel für eine Veräußerungsgruppe ...