IFRS-Bilanzierung in Fallbeispielen
1. Aufl. 2022
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S. 25412. Vorräte (IAS 2)
12.1. Definition und Anwendungsbereich
Nach der Definition in IAS 2.6 handelt es sich bei Vorräten um Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (Handelswaren oder Fertigerzeugnisse), die sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse), oder die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Zuge der Herstellung verbraucht werden. Ausgenommen aus dem Anwendungsbereich des IAS 2 sind zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente (IFRS 9) sowie biologische Vermögenswerte (IAS 41).
12.2. Erstmalige Bewertung
12.2.1. Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten der von Dritten entgeltlich erworbenen Vorräte ergeben sich grundsätzlich als Summe aus Erwerbspreis (abzüglich etwaiger Anschaffungspreisminderungen wie Rabatte, Boni und Skonti), Anschaffungsnebenkosten (zB Transport- und Abwicklungskosten) sowie sonstiger Kosten, die dem Erwerb direkt zurechenbar sind. Auch Einfuhrzölle und Erwerbsteuern sind hinzuzurechnen, soweit diese nicht rückerstattbar sind (siehe IAS 2.10 f). Zudem stellt die im Einzelhandel übliche retrograde Methode (Anschaffungskosten = Verkaufspreis abzüglich Handelsspanne) eine nach IAS 2.22 zu...