IFRS-Bilanzierung in Fallbeispielen
1. Aufl. 2022
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S. 18410. Leasingverhältnisse aus Sicht des Leasingnehmers (IFRS 16)
10.1. Definition und Anwendungsbereich
Mit IFRS 16 wurde ein Paradigmenwechsel in der Bilanzierung von Leasingverhältnissen für den Leasingnehmer vollzogen. Entsprechend der Grundidee des IFRS 16 handelt es sich aus Sicht des Leasingnehmers ökonomisch betrachtet um einen fremdfinanzierten Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Vermögenswert. Als Konsequenz daraus sind immer dann, wenn die Definition eines Leasingverhältnisses erfüllt ist, ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset) und eine Kaufpreisverbindlichkeit (Lease Liability) für jeden identifizierten Vermögenswert (Identified Asset) zu erfassen. Auf Leasingnehmerseite wurde damit die in IAS 17 vorgesehene Differenzierung in Finance vs Operating Leasingverhältnisse abgeschafft.
IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Verträge anzuwenden, die als Leasingverhältnis zu klassifizieren sind bzw die eine Leasingkomponente beinhalten. Ebenso sind Unterleasingverhältnisse (Subleases) von IFRS 16 umfasst. Der Anwendungsbereich von IFRS 16 wird nur in den in IFRS 16.3 taxativ aufgezählten Fällen eingeschränkt. Zudem steht es dem Leasingnehmer gem IFRS 16.4 frei, den Standard auch auf Nut...