IFRS-Bilanzierung in Fallbeispielen
1. Aufl. 2022
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S. 1007. Sachanlagen (IAS 16)
7.1. Definition und Anwendungsbereich
Nach der Definition in IAS 16.6 sind Sachanlagen durch drei wesentliche Merkmale charakterisiert. Erstens muss es sich bei Sachanlagen (in Abgrenzung zum immateriellen Vermögen des IAS 38) um materielle (körperliche) Gegenstände handeln. Zweitens werden Sachanlagen vom bilanzierenden Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern, der Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder zur Vermietung an Dritte genutzt. Die Sachanlage dient also der Erbringung der Unternehmensleistung und wird nicht zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten. Drittens wird schließlich noch gefordert, dass Sachanlagen erwartungsgemäß länger als eine Periode im Unternehmen genutzt werden. Ist eine kürzere Nutzung vorgesehen, ist uE eine Anwendung von IAS 16 nicht geboten und Bewertung sowie Ausweis sollten alternativ unter den sonstigen (kurzfristigen) Vermögenswerten erfolgen. Als Beispiele für Sachanlagen nennt der Standard in IAS 16.37 etwa unbebaute Grundstücke, Grundstücke und Gebäude, Maschinen und technische Anlagen, Schiffe, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Büroausstattung.
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