IFRS-Bilanzierung in Fallbeispielen
1. Aufl. 2022
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S. 514. Geschäftssegmente (IFRS 8)
4.1. Definition und Anwendungsbereich
Zielsetzung von IFRS 8 ist es, dem Abschlussadressaten disaggregierte Informationen über die Teilbereiche des Unternehmens bzw des Konzerns bereitzustellen, damit dieser die Art und die finanziellen Auswirkungen der ausgeübten Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche Umfeld des Unternehmens beurteilen kann. IFRS 8 ist zwingend auf Einzel- bzw Konzernabschlüsse eines (Mutter-) Unternehmens anzuwenden, dessen Schuld- bzw Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder das ein Listing für einen öffentlichen Markt beantragt hat (IFRS 8.2). Bei einem öffentlichen Markt handelt es sich um eine inländische oder ausländische Börse oder einen Over-the-Counter Market, einschließlich lokaler und regionaler Märkte. Von dieser Definition sind nicht nur der amtliche Handel und der geregelte Freiverkehr, sondern auch der ungeregelte Freiverkehr (sog Dritter Markt oder Open Market) umfasst. Eine freiwillige Anwendung der Bestimmungen des IFRS 8 ist bei fehlender Börsennotierung darüber hinaus zulässig. Die dargestellten Informationen dürfen jedoch nur dann als Segmentberichterstattung bezeichnet werden,...