IFRS-Bilanzierung in Fallbeispielen
1. Aufl. 2022
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S. 272. Ergebnis je Aktie (IAS 33)
2.1. Definition und Anwendungsbereich
IAS 33 legt Leitlinien für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie (EPS) fest. Mit dieser Kennzahl soll eine Vergleichbarkeit der Ertragskraft sowohl im Zeitablauf als auch unternehmensübergreifend geschaffen werden. Die Angabe des Ergebnisses je Aktie ist gemäß IAS 33.2 für Unternehmen verpflichtend, deren Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden bzw die einen Börsegang in die Wege geleitet haben.
Die EPS beziehen sich gemäß IAS 33.9 iVm IAS 33.A1 allein auf den Anteil der Konzernmutter. Der Standard unterscheidet in unverwässertes Ergebnis (Basic Earnings per Share) und verwässertes Ergebnis je Aktie (Diluted Earnings per Share). Letztere Kennzahl ist nur dann von Relevanz, wenn Finanzinstrumente ausgegeben wurden, die potenziell zur Emission neuer Stammaktien führen (zB Aktienoptionen oder Wandelanleihen). IAS 33.5 definiert die Stammaktie als Eigenkapitalinstrument, das sich durch Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Arten von Eigenkapitalinstrumenten auszeichnet. IAS 33.6 konkretisiert diesbezüglich, dass sich die Nachrangigkeit ausschließlich auf Dividendenrechte bez...