Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
3. Aufl. 2015
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4. Einkommensteuer
4.1. Überblick über das Einkommensteuersystem
Einkommensteuerpflichtig ist jenes Einkommen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Dabei wird unter Einkommen der Gesamtbetrag aller Einkünfte der in § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten (siehe Kapitel 1.2.) nach Ausgleich mit den sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergebenden Verlusten, nach Abzug der Sonderausgaben gem § 18 EStG und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35 EStG) sowie der Freibeträge nach § 104 und 105 EStG verstanden.
Aus dieser Einkommensdefinition ergibt sich folgendes Schema der Einkommensteuerermittlung:
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Einkünfte (netto)*: | |
1. | Land- und Forstwirtschaft |
2. | selbständige Arbeit |
3. | Gewerbebetrieb |
4. | nichtselbständige Arbeit |
5. | Kapitalvermögen |
6. | Vermietung und Verpachtung |
7. | sonstige Einkünfte |
= | Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Verlustausgleich und Berücksichtigung des Veranlagungsfreibetrages nach § 41 Abs 3 EStG) |
- | Sonderausgaben (§ 18 EStG) |
- | |
- | |
= | Einkommen gem § 2 Abs 2 EStG |
Bemessungsgrundlage für den Tarif (§ 33 Abs 1 EStG) | |
Anwendung des Tarifs | |
= | Einkommensteuer nach § 33 Abs 1 EStG |
- | allgemeiner Absetzbetrag (§ 33 Abs 3 EStG) |
- | Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs 4 EStG) |
- | Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs 4 EStG; der Kinderabsetzbetra... |