Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
3. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4.1. Überblick über das Einkommensteuersystem
Einkommensteuerpflichtig ist jenes Einkommen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Dabei wird unter Einkommen der Gesamtbetrag aller Einkünfte der in § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten (siehe Kapitel 1.2.) nach Ausgleich mit den sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergebenden Verlusten, nach Abzug der Sonderausgaben gem § 18 EStG und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35 EStG) sowie der Freibeträge nach § 104 und 105 EStG verstanden.
Aus dieser Einkommensdefinition ergibt sich folgendes Schema der Einkommensteuerermittlung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkünfte (netto)*: | |
1. | Land- und Forstwirtschaft |
2. | selbständige Arbeit |
3. | Gewerbebetrieb |
4. | nichtselbständige Arbeit |
5. | Kapitalvermögen |
6. | Vermietung und Verpachtung |
7. | sonstige Einkünfte |
= | Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Verlustausgleich und Berücksichtigung des Veranlagungsfreibetrages nach § 41 Abs 3 EStG) |
– | Sonderausgaben (§ 18 EStG) |
– | |
– | |
= | Einkommen gem § 2 Abs 2 EStG |
Bemessungsgrundlage für den Tarif (§ 33 Abs 1 EStG) | |
Anwendung des Tarifs | |
= | Einkommensteuer nach § 33 Abs 1 EStG |
– | allgemeiner Absetzbetrag (§ 33 Abs 3 EStG) |
– | Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs 4 EStG) |
– | Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs 4 EStG; der Kinderabsetzbetrag wird zusammen mi... |