Grundzüge des Gesellschafts- und Insolvenzrechts
2. Aufl. 2018
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S. 21II. Personengesellschaften
A. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
1. Grundlagen
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des ABGB war die GesbR die einzige bekannte Gesellschaftsform. Die GesbR ist somit der Ausgangspunkt für alle späteren Rechtsformen. Das Recht der GesbR wurde schließlich im Jahr 2014 umfassend reformiert und modernisiert, da manche Bestimmungen den aktuellen Bedürfnissen nicht mehr gerecht wurden.
Die materielle Rechtslage wurde insbesondere auch mit der stRsp in Einklang gebracht, die in wichtigen Punkten eine vom alten Gesetzestext abweichende Rechtspraxis geschaffen hatte. Entscheidende Änderungen der materiellen Rechtslage wurden bei den Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen, dem Innenrecht der Gesellschaft, der Gesellschafternachfolge sowie bei der Auflösung und Umwandlung einer GesbR vorgenommen. Diese Vorschriften führten insgesamt zu einer Annäherung der GesbR an die OG.
Die Reform hat Gesetzestext und Rechtswirklichkeit wieder vereint und trat mit in Kraft. Die neue Rechtslage erstreckt sich auf Sachverhalte, die ab diesem Zeitpunkt verwirklicht wurden. Für vor diesem Zeitpunkt begründete GesbR gelten gem § 1503 Abs 5 ABGB einzelne Gesetzesstellen – insbesondere d...