Grundzüge des Gesellschafts- und Insolvenzrechts
1. Aufl. 2014
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S. 54
A. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1. Grundlagen
a) Rechtsfähigkeit und Rechtspersönlichkeit
Die gesetzlichen Grundlagen zur GmbH finden sich in erster Linie im GmbHG.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und juristische Person, deren Mitglieder eine Vermögenseinlage an die Gesellschaft leisten. Diese Einlagen zusammen bilden das Stammkapital der GmbH. Aufgrund der Konzeption der GmbH als Kapitalgesellschaft mit einem starken personalistischen Element, einer umfassenden Einsetzbarkeit und einer weiten dispositiven Gestaltungsmöglichkeit ist sie die in Österreich überwiegend gewählte Gesellschaftsform.
Die GmbH verfügt über Rechtspersönlichkeit und kann als Träger von Rechten und Pflichten im rechtsgeschäftlichen Verkehr als Außengesellschaft auftreten. Sie kann gem § 61 Abs 1 GmbHG Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben und vor Gericht klagen und geklagt werden.
Die GmbH ist Unternehmer kraft Rechtsform gem § 2 UGB, wobei sich die Unternehmereigenschaft lediglich auf die Gesellschaft, nicht auf die Gesellschafter selbst bezieht.
Die GmbH zeichnet sich durch die Trennung von Gesellschaftsvermögen und jenem der Gesellschafter aus. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grund...