Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
3. Aufl. 2015
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S. 3II. Unternehmensrecht
1. Vom Kaufmann zum Unternehmer – das Handelsgesetzbuch wird zum Unternehmensgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist deutschen Ursprungs und wurde im Jahr 1939 in Österreich in Kraft gesetzt. Es war ursprünglich nur als Übergangslösung gedacht, jedoch galt es auch nach dem Wiedererstehen der Republik Österreich bis zum ; lediglich in Teilbereichen gab es Anpassungen. Das HGB stammt aus einer Zeit, in der die Bürger in verschiedene Stände eingeteilt waren und die Handelstreibenden als Kaufleute bezeichnet wurden. Der zentrale Anknüpfungspunkt für die Anwendung des HGB war daher der Begriff des Kaufmanns, dessen komplizierte und aus heutiger Sicht schwer verständliche Tatbestandsmerkmale Studierenden und Praktikern Probleme bereiteten. Der Kaufmannsbegriff in seinen vielen Untergliederungen (Voll-, Minder-, Muss-, Soll- und Kannkaufmann) wurde viele Jahre als reformbedürftig angesehen, dennoch ist erst am eine umfassende Reform des Handelsrechts in Kraft getreten. Sie erfolgte durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG, BGBl I 120/2005). Seither ist nicht mehr der Kaufmann der zentrale Begriff und Anknüpfungspunkt, sondern der schon aus dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bekannte Begriff ...