Praxishandbuch Genossenschaft
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1864. Steuern und Abgaben
4.1. Allgemeines zur Genossenschaft im Steuerrecht
Die Genossenschaft ist eine juristische Person des Privatrechts. Als solche kann sie selbst Verträge abschließen und im allgemeinen wirtschaftlichen Geschäftsverkehr als Vertragspartner auftreten. Sie besitzt somit die Fähigkeit, Gewinne zu erwirtschaften und über ihr Vermögen zu disponieren. Diese Fähigkeit wird auch im Ertragsteuerrecht durch das sogenannte Trennungsprinzip anerkannt, welches besagt, dass die Einkünfte der Genossenschaft unabhängig von denen ihrer Mitglieder zu betrachten sind.
Die Genossenschaft selbst unterliegt mit ihren steuerlichen Einkünften der Körperschaftsteuer (KöSt) in Höhe von 25 % (Senkung auf 24 % ab 2023 und weiter auf 23 % ab 2024). Werden die Gewinne, oder Teile davon, an die Genossenschafter ausgeschüttet, so ist die weitere steuerliche Behandlung in erster Linie von der Rechtsform des Empfängers, aber auch von dessen individueller Situation abhängig. Bei natürlichen Personen handelt es sich dabei in aller Regel um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Genossenschaft ist dann verpflichtet, vom auszuschüttenden Gewinnanteil eine Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % einzu...