Praxishandbuch Genossenschaft
1. Aufl. 2022
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S. 312. Von der Wiege bis zur Bahre
2.1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Die Motive, eine Gesellschaft zu gründen und im Rahmen dieser eine Tätigkeit auszuüben sind vielfältig.
Das Vorliegen einer Gesellschaft wird nach einhelliger Ansicht durch nachstehende vier Merkmale definiert:
Begründung durch Rechtsgeschäft;
Entstehen einer Rechtsgemeinschaft;
Zusammenschluss von mindestens zwei Personen;
Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes durch organisiertes Zusammenwirken im Rahmen des Unternehmensgegenstands.
Das Gesellschaftsrecht – als Recht privatrechtlicher Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden – stellt dafür eine Fülle an Gesellschaftsformen (Typen) zur Verfügung, die nicht immer gleich für den verfolgten Zweck und die damit verbundenen Tätigkeiten geeignet sind; teilweise ist die Möglichkeit für die Ausübung einer konkreten Tätigkeit auch zwingend an die Einhaltung bestimmter Gesellschaftsformen gebunden.
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Personengesellschaften | |
EWIV (EWIVG, EWIV-VO) | |
Kapitalgesellschaften | GmbH (GmbHG) |
AG (AktG) | |
SE (SE-VO, SE-RL, SEG) | |
Ausländische Kapitalgesellschaft (zB britische Ltd) | |
S. 32Genossensc... |