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Feststellungsverfahren und Rechtsschutz
Ist jemals ein Feststellungsbescheid ergangen?
SWK-Leser Mag. Roland Reisch, Partner bei der TPA Steuerberatung GmbH in Wien, schreibt uns anlässlich des Beitrags von Beisteiner/Beisteiner, Kein ausreichender Rechtsschutz bei Nichtbescheiden im Feststellungsverfahren in Sicht, SWK 30/2018, 1016:
Grundsätzlich sind die Ausführungen der beiden Autoren meines Erachtens korrekt; die gesetzliche Situation und die dazugehörige Rechtsprechung sind unbefriedigend.
Zu beachten ist aber, dass der geschilderte Fall in der Praxis meiner Erfahrung nach nicht der Regelfall ist. Denn die beschriebene Konstellation geht wohl inhärent davon aus, dass es aufgrund einer Feststellungserklärung zumindest einen Erstbescheid gibt, der kein Nichtbescheid ist, und erst in der weiteren Folge des Verfahrens ein Nichtbescheid ergeht, auf dessen Basis (wegen der Eigenschaft eines Nichtbescheides unzulässigerweise) die abgeleiteten Bescheide ergehen.
Gab es jedoch vorher nie einen Feststellungsbescheid, weil alle bisherigen Rechtsakte im Feststellungsverfahren des Finanzamtes als Nichtbescheide zu qualifizieren waren – was in der Praxis meiner Erfahrung nach der Regelfall ist und natürlich im Detail zu prüfen wäre –, dann gibt es das geschilderte Problem nicht...