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Kommunalsteuerbemessungsgrundlage
Besteht für einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer die Möglichkeit, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten zu benützen, liegen sonstige Vergütungen iSd § 22 Z 2 EStG vor, die in die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl II 2018/70, ab dem Kalenderjahr 2018 war der Wert dieser Sachleistungen nach den allgemeinen Grundsätzen zu schätzen. – (§ 5 Abs 1 KommStG 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2018/15/0099)