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ASoK 10, Oktober 2013, Seite 408

2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013

Annemarie Masilko und Sigrid Reischl

Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 (2. SVÄG 2013), BGBl. I Nr. 139/2013 sieht Änderungen im Bereich des ASVG, des GSVG, des BSVG, des B-KUVG, des NVG 1972, des ArbAbfG und des AlVG vor.

Es beinhaltet – neben der Adaptierung der Bestimmungen über die Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen (Auftraggeberhaftung) – eine Änderung im Bereich der beitragsfreien Aufwandsentschädigung für nebenberuflich Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen, eine Ausweitung der Entgeltfortzahlungszuschüsse an Dienstgeber für Unfälle in § 53b Abs. 5 bis 7 ASVG, Regelungen zur Durchführung der Auflösung des Pensionsinstituts für Verkehr und öffentliche Einrichtungen, Anpassungen an die Öffnung der Stiefkindadoption für eingetragene Partnerschaften, eine Informationspflicht vor Wegfall des Krankengeldanspruchs, Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, eine Klarstellung bezüglich der Härtefallregelung im Invaliditätsrecht und eine Ausweitung der sog. Kleinunternehmerregelung in § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG für Zeiten der Kindererziehung.

Folgende Neuerungen bzw. Maßnahmen sind hervorzuheben:

1. Erweiterung der Verordnungsermächtigung nach § 49 Abs. 7 Z 2 ASVG – nebenberuflich Lehrende (Inkrafttreten: )

Durch die Ergänzung des von der Verordnungsermächtigung nach § 49 Abs. 7 ASVG ...

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