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BMF veröffentlicht Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass
Mit dem AbgÄG 2015, BGBl I 2015/163, wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen neu geregelt. Das BMF legt im Erlass vom , BMF-010203/0309-IV/6/2017, BMF-AV 2017/136, seine Rechtsansicht zur Auslegung von § 4 Abs 12 EStG idF BGBl I 2016/163 dar. Zudem werden mit diesem Erlass der bisherige Einlagenrückzahlungserlass vom , 06 0257/1-IV/6/98, und die bisherige Information des BMF zur erstmaligen Ermittlung des Standes der Innenfinanzierung von Kapitalgesellschaften vom , BMF-010203/0359-VI/6/2016, aufgehoben.
Die Rechtsansicht des BMF zu den Auswirkungen von Umgründungen auf die Innenfinanzierung gemäß der Innenfinanzierungsverordnung (IF-VO), BGBl II 2016/90, wird in den Umgründungssteuerrichtlinien 2002 dargelegt und ist nicht Gegenstand dieses Erlasses. Den neuen Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass des BMF finden Sie im Volltext in der Findok.