Handbuch Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftstransaktionen
1. Aufl. 2013
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S. 52913. Grundstücksoptionen und Leasingverträge
13.1. Einleitung
1417
Optionsverträge sind Verträge, bei denen einem Beteiligten das Recht eingeräumt wird, ein im Vertrag festgelegtes erst in Aussicht genommenes Rechtsgeschäft durch einseitige Erklärung in Kraft zu setzen (s Rummel, ABGB, § 1072 Rz 33 mwN).
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Kaufoptionen im Zusammenhang mit Mietverträgen über Wohnungen oder Geschäftsräume, bei denen bereits bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wird, dass der Mieter nach Ablauf eines im Vertrag vereinbarten Zeitraums zu einem bereits festgelegten Preis Wohnungseigentum erwerben kann, aber nicht muss, werden immer beliebter. Der Gesetzgeber hat dem auch in § 15b WGG durch Einführung einer neuen Bestimmung Rechnung getragen, wonach schon bei Abschluss des Mietvertrages ein Fixpreis für die nachträgliche Übertragung von Wohnungen oder Geschäftsräumen in das Wohnungseigentum – unter Beachtung der Grundsätze des WGG, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen werden soll – vereinbart werden kann.
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Kaufoptionen finden sich überdies häufig in Leasingverträgen. Bei Finanzierungsleasingverträgen, die als besondere Finanzierungsform in der rechtlichen Gestalt eines Mietvertrags zu sehen sind, wird ein Mietvertrag üb...