Handbuch Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftstransaktionen
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 2975. Grundstückstransaktionen durch Share Deal „Kapitalgesellschaften“
5.1. Erscheinungsformen und Motivation
708
Wechseln Immobilienportfolios den Besitzer, erfolgt dies idR nicht durch Verkauf der einzelnen Immobilien, sondern durch Übertragung der Anteile an der Immobiliengesellschaft. Ob Immobilien durch Asset Deal oder Share Deal erworben werden, ist abhängig von der konkreten Situation. Ein wesentliches Motiv ist das Steuerrecht. Während Asset Deals (ausgenommen bei der Schenkung) immer zur ertragsteuerlichen Gewinnrealisierung führen, weil stille Reserven aufgedeckt werden, sowie der GrESt und GB-Gebühr unterliegen, können beim Share Deal die steuerlichen Folgen oftmals verbessert oder verschoben werden. Beim Share Deal kommt es – da die Identität der Gesellschaft nicht berührt wird – idR nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven der Immobilien. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur Fortführung der Buchwerte der Gesellschaft, wodurch die stillen Reserven steuerhängig bleiben. Dies ist für den Erwerber mitunter steuerlich nachteilig (Stichwort „Steuerlatenzen“). Neben steuerlichen Gründen gibt es vielmals auch rechtliche und wirtschaftliche Gründe, wie zB Verhinderung der Ausübun...