Handbuch Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftstransaktionen
1. Aufl. 2013
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S. 2794. Bauherrenmodelle
An diesem Kapitel hat Kollege Mag. Christoph Hohenecker, Stb, federführend mitgearbeitet.
4.1. Allgemeines
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Bei einem Bauherrenmodell erwerben regelmäßig mehrere Anleger gemeinschaftlich (im Anteil ihrer Beteiligung) eine bebaute Liegenschaft, meist ein Altgebäude. Nach einer Sanierung oder einem Neubau wird das Gebäude gemeinschaftlich vermietet, d.h. de facto ein „Mietenpool“ gebildet. Der einzelne Anleger nimmt im Verhältnis seines Miteigentumsanteils an sämtlichen Mieteinnahmen teil. Dies bedeutet für den Anleger eine Risikostreuung, zB ein Leerstand einer Wohnung trifft ihn – im Gegensatz zu einer Vorsorgewohnung, sofern hier kein Mietenpool gebildet wird – nur anteilig (Writzmann, VWT 2005 H4, 38). Weiters ermöglichen Bauherrenmodelle die Inanspruchnahme der begünstigten Abschreibungen gem § 28 Abs 2 und 3 EStG. Aus dieser begünstigten Abschreibedauer von 15 Jahren für bestimmte Herstellungsaufwendungen (statt idR 66,67 Jahren) bzw 10 Jahren für Instandsetzungsaufwendungen ergeben sich regelmäßig hohe Verluste in den ersten Jahren. Durch diese Verlusttangenten der ersten Jahre aus der Vermietung können Anleger ihre übrigen Gewinne aus anderen Einkunftsquellen minimieren. Es tritt ...