Handbuch Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftstransaktionen
1. Aufl. 2013
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S. 633. Asset Deal (Direktverkäufe)
3.1. Begriffserläuterungen
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Unter einem „Asset Deal“ versteht man im Allgemeinen einen Unternehmenskauf, bei dem sämtliche Vermögensgegenstände (Asset = Vermögensgegenstand) eines Unternehmens einzeln verkauft werden. Ganz allgemein geht man davon aus, dass der Begriff eher nur entgeltliche Transaktionen beschreibt. „Asset Deal“ ist als Gegenteil von „Share Deal“ zu verstehen, bei dem eine Gesellschaft durch Übertragung der Anteile verkauft wird. In der Beratungspraxis kommt der Begriff „Asset Deal“ immer dann zur Anwendung, wenn einzelne Vermögensgegenstände verkauft werden. In diesem Beitrag werden unter dem Kapital „Asset Deal“ alle entgeltlichen Transaktionen erfasst, bei denen Grundstücke einzeln (Kaufvertrag oder Tauschvertrag) oder im Rahmen eines Gesamtunternehmens direkt übertragen werden (Unternehmenskauf).
Zur Risikoprofil und den Motiven für Share oder Asset Deal s Rz 8 f.
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Daneben gibt es eine Vielzahl von Vertragstypen, die als Asset Deal verstanden werden oder zivil- und steuerrechtlich in dessen Nähe rücken. Diese werden – soweit erforderlich – jeweils in eigenen Kapiteln dargestellt, s Rz 10.
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Wesentlich sind auch die steuerlichen Aspekte v...