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Studera/Thunshirn

Handbuch Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftstransaktionen

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1973-6

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Dokumentvorschau
Handbuch Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftstransaktionen (1. Auflage)

S. 412. Der Immobilienbegriff (inländische Immobilien)

2.1. Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff

2.1.1. Grundstücke und Immobilien

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Als Immobilie wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine unbewegliche Sache bezeichnet. Darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke, Bauwerke wie Gebäude und Wohnung, grundstücksgleiche Rechte und andere unbewegliche Sachen wie Straßen, Tunnel etc. Zum Grundstück werden aber nach hA etwa auch Gewässer, Seeparzellen, unterirdische Stollenanlagen sowie ähnliche Anlagen gezählt. Der Begriff Immobilie ist ein Oberbegriff ohne eindeutige Definition. Das folgende Beispiel zeigt die Begriffsvielfalt:

Der Ansatz einer gesetzlichen Definition findet sich mittelbar in § 21 ImmoInvFG. Demnach darf ein Immobilieninvestmentfond folgende (in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR gelegene) Vermögenswerte erwerben (vereinfacht):

  • bebaute Grundstücke

  • Grundstücke im Zustand der Bebauung

  • unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung bestimmt und geeignet sind

  • Baurechte, Superädifikate im Sinne von § 435 ABGB, Miteigentum sowie WE

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Für rechtliche Zwecke ist es uE zielführender, den im ABGB ausdrücklich normierten Begriff der „Liegenschaft“ (Kletečka ...

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