Handbuch Gesellschafterwechsel bei der GmbH
1. Aufl. 2020
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S. 305XII. Erbrechtliche Aspekte des Gesellschafterwechsels
A. Allgemeines
Bei der Frage, wie das rechtliche Schicksal eines GmbH-Geschäftsanteils nach dem Tod eines Gesellschafters geregelt werden soll, spielen mehrere Interessen und Gesichtspunkte eine Rolle: Einerseits soll der Wille des verstorbenen Gesellschafters umgesetzt werden, andererseits sind auch die Interessen der übrigen Mitgesellschafter, die allenfalls unter sich bleiben oder jedenfalls nicht irgendeinen (missliebigen bzw unberechenbaren) Rechtsnachfolger an Bord haben wollen, zu berücksichtigen. Erben und Pflichtteilsberechtigte wollen möglichst umfangreich am Vermögenswert partizipieren und uU auch in der Gesellschaft mitbestimmen (Verteilungsfunktion des Erbrechts). Schließlich gibt es auch ein (öffentliches) Interesse, dass bestehende Unternehmen nicht im Erbweg zerschlagen werden (Bestandsfunktion des Gesellschaftsrechts). Um eine geordnete Rechtsnachfolge sicherzustellen, sollte die Rechtsnachfolge von Todes wegen mit den Regelungen zur Rechtsnachfolge im Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden.
Im Folgenden werden die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt. Beschrieben wird auch, was von Gesetzes wegen vor...