Handbuch Familienrecht
2. Aufl. 2020
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S. 1059I. Allgemeines zur Mediation
A. Mediation – strukturierte Konfliktbearbeitung
Neben dem strukturellen Rahmen des Rechts und der Konfliktbearbeitung vor Gericht hat sich als Alternative die Konfliktbearbeitung durch Mediation in Österreich etabliert. Mediation ist ein hoch strukturierter, zukunftsorientierter Prozess, bei dem eine neutrale dritte Person (Mediator) sämtlichen Anwesenden (Medianden = Klienten im Mediationsverfahren) hilft, in Eigenverantwortung Lösungen für divergierende Interessen zu erarbeiten. Die Parteien erhalten zu Beginn der Mediation die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer eigenen Sicht darzustellen. Dieses Wissen benötigt der Mediator um möglichst rasch (durchschnittliche Anzahl der Sitzungen sind fünf bis acht) Lösungen erarbeiten zu können. Es wird jedoch nicht in der Vergangenheit „verharrt“, der Mediator muss danach trachten, sog „story telling“, also wiederholtes Erzählen bereits vergangener Ereignisse durch die Parteien, zu vermeiden.
Das Strukturmodell der Mediation hat sich vor allem aus zwei konzeptuell verwandten Ansätzen entwickelt: dem psychologischen Problemlösen und dem sachbezogenen Verhandeln. Letzteres ist als Harvard-Konzept des Verhandelns ...