Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts
1. Aufl. 2022
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S. 6301. Transparenz mittels Steuerkontrollsystem
Zentrales Element der begleitenden Kontrolle ist vollständige Transparenz der abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte gegenüber der Abgabenbehörde. Nur im Falle eines transparenten Handelns des Abgabepflichtigen gegenüber der Abgabenbehörde kann ein kooperatives Miteinander von Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen entstehen. In der Praxis muss diese Transparenz in ein gegenseitiges Vertrauen und ein gegenseitiges Verständnis zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen eingebettet sein.
Im Rahmen der begleitenden Kontrolle werden Transparenz und gegenseitiges Vertrauen auf technischer Ebene durch die Etablierung eines Steuerkontrollsystems im Unternehmen erreicht. Ziel eines Steuerkontrollsystems: Die termingerechte Abfuhr sämtlicher Steuern in richtiger Höhe. Das Steuerkontrollsystem stellt die technische Maßnahme zur Zielerreichung eines redlichen Unternehmers in Abgabenangelegenheiten dar. Im Rahmen der begleitenden Kontrolle macht das Steuerkontrollsystem gemeinsam mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und einem laufenden Kontakt mit der Abgabenbehörde nachträgliche Außenprüfungen unnötig.