Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts
1. Aufl. 2022
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S. 5481. Einleitung und Hintergrund
1.1. Rahmenbedingungen
Mit dem Jahressteuergesetz wurde die begleitende Kontrolle als Alternative zur klassischen Außenprüfung gesetzlich normiert. Eine Voraussetzung für den Wechsel in die begleitende Kontrolle ist ein implementiertes und – durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – begutachtetes Steuerkontrollsystem (§ 153b Abs 4 Z 4 BAO).
§ 153b Abs 6 BAO definiert das Steuerkontrollsystem (SKS). Zur näheren Konkretisierung des Aufbaus und der erforderlichen Mindestinhalte des Gutachtens wurde in § 153b Abs 7 BAO eine Verordnungsermächtigung aufgenommen.
Auf Basis dieser Verordnungsermächtigung wurde im Dezember 2018 die SKS-PV kundgemacht. Die SKS-PV enthält aber nicht nur Anforderungen an das Gutachten, sondern auch an das SKS selbst. Im 2. Abschnitt der SKS-PV werden die Grundelemente des SKS im Detail beschrieben.
Die SKS-PV definiert somit einen „Standard“, den sich die Finanzverwaltung von einem SKS erwartet.
Nach Erlassung der SKS-PV wurde ein Fachgutachten der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer veröffentlicht. Das Fachgutachten legt ua dar, welche Voraussetzungen in Hinblick auf Aufbau und Grundanforderungen an ein SKS vorliegen müssen.
1.2. „Minimumstandard“ eines SKS
Basierend a...