Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1001. Gesetzwerdung nach historischem Vorbild
Anfang 2022 wurde das Ökosoziale Steuerreformgesetz Teil I beschlossen. In § 11 EStG soll ab 2023 ein „Urgestein“ der Steuergesetzgebung in Österreich wieder eingeführt werden: Der Investitionsfreibetrag (IFB), dessen Inanspruchnahme bereits nach dem EStG 1972 und EStG 1988 bis zum Jahr 2001 möglich war. Wie bereits der alte IFB ist die Zielsetzung, durch die steuerwirksame Geltendmachung zusätzlicher Betriebsausgaben, abhängig von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, Investitionsanreize zu schaffen. Die Neuregelung des IFB orientiert sich am bisherigen Modell, soll allerdings modernisiert in das derzeit bestehende Steuersystem eingebettet werden.
2. Eckwerte und Wirkungsweise
2.1. Zusätzliche Betriebsausgabe in Höhe von 10 % bzw 15 %
Das Wesen des Investitionsfreibetrages ist eine über die Abschreibung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten hinausgehende, steuerlich wirksame Betriebsausgabe im Ausmaß von 10 % bzw 15 % Anschaffungs- oder Herstellungskosten der solcherart begünstigten Investitionen. Zusätzlich zur Abschreibung wird ein Betrag zur ertragsteuerlichen Ergebnisminderung im Jahr der Anschaffung zugelassen, der evident gehalten...