Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts
1. Aufl. 2022
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S. 481. Ertragsteuern im Konzern – ein vielschichtiges Thema
In Österreich und Deutschland und auch in vielen anderen Ländern entstehen unmittelbar auf Konzernebene keine Ertragsteuern, weil – von Gruppenbesteuerung, Organschaften und steuertransparenten Gesellschaften einmal abgesehen – die jeweils einzelne Gesellschaft oder Betriebsstätte als Steuersubjekt gilt. Die Ertragsteuern im Konzern ergeben sich aus der Summe der von den einzelnen Konzern-Steuersubjekten gezahlten bzw geschuldeten Beträgen zuzüglich Quellensteuern, die bei der Ausschüttung von Gewinnen von Tochtergesellschaften entstehen können. Aus wirtschaftlicher Sicht steht die Optimierung dieser Steuerbelastung im Fokus der Unternehmensleitung. Optimierung muss dabei nicht eine Steuerminimierung um jeden Preis sein. Die Darstellung eines angemessenen Steueraufwandes zeigt den Beitrag eines Unternehmens zum Gemeinwohl im Sinne einer Corporate Social Responsibility (CSR) und kann eine Beschädigung der Reputation des Unternehmens vermeiden.
Ertragssteuern im Konzern sind damit ein „vielschichtiges“ Thema. Dies betrifft zum einen den Bereich der Ertragsteuern – das Bilanzsteuerrecht – selbst. Dabei gilt es, die Ertragsteuern du...